Wer seinen Internetanbieter kündigen möchte, kann dafür verschiedene Gründe haben. Oft ist es die Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungsverhältnis des aktuellen Anbieters, manchmal steht jedoch auch ein Umzug in eine andere Stadt oder in eine andere Wohnung an. Auch wenn sich das Nutzerverhalten merklich verändert hat, lohnt es sich oft, über den Wechsel des Internetanbieters nachzudenken. Wer diesen Schritt ersthaft in Erwägung zieht, sollte natürlich auch wissen, wie er seinen alten Internetanbieter kündigen kann und was es dabei zu beachten gibt.

Wie man den Internetanbieter kündigen kann
Jede Kündigung bedarf sowohl der Schriftform als auch einer eigenhändigen Unterschrift. Deshalb ist es auch nicht möglich, den Internetanbieter mit einer E-Mail zu kündigen. Diese Form der Kündigung hat keine rechtsverbindliche Gültigkeit. Für die Kündigung des Internetanbieters gibt es auch spezielle Formularvordrucke im Internet. Diese Formulare müssen nur ausgedruckt, mit den persönlichen Daten versehen und anschließend an den Internetanbieter gesendet werden. Dies sollte unbedingt per Einschreiben und mit Rückschein geschehen. Nur so hat der Kunde die Gewähr, dass der Anbieter den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigt. Wer einen neuen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließt, bekommt von ihm oft das Angebot, dass er die Kündigung übernimmt und dass sich der Kunde dann nicht mehr selbst darum kümmern müssen.
Internetanbieter kündigen – Welche Arten gibt es?
Einen Internetanbieter kündigen kann der Kunde sowohl mit einer ordentlichen als auch mit einer außerordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Dabei muss grundsätzlich immer eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Kunde seine Verträge nicht einhält und ständig die Internetanbieter wechselt. Anhand dieser Vorschriften wird es ganz deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Auswahl eines geeigneten Internetanbieters Zeit zu lassen und vor der endgültigen Entscheidung einen genauen Vergleich der Konditionen durchzuführen.
Worauf Sie bei der Kündigung achten sollten
Dabei sollten nicht nur die Preise, sondern auch Serviceleistungen eine Rolle spielen. Wer den Internetanbieter kündigen möchte und dazu eine außerordentliche Kündigung in Erwägung zieht, sollte wissen, dass dies nur dann zulässig ist, wenn dafür wirklich triftige Gründe vorliegen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Internetanbieter außerplanmäßig seine Preise erhöht oder wenn er sein Leistungsspektrum deutlich einschränkt. Auch eine Schlecht- oder Minderleistung würde es rechtfertigen, wenn die Nutzer den Internetanbieter kündigen.